Jahresabschluss
Überblick und Einblick
Ihr Jahresabschluss ist mehr als die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung. Er ist ein Spiegelbild der Entwicklung Ihres Unternehmens im zurückliegenden Geschäftsjahr und ermöglicht es Ihnen, den Überblick über ihr Unternehmen zu wahren. Daher ist ein nachvollziehbarer und belastbarer Jahresabschluss regelmäßig eine Grundvoraussetzung für erfolgreiche Finanzierungsgespräche mit Banken und Kreditversichern.
Spielräume ausnutzen
Sowohl die handelsrechtlichen als auch steuerrechtlichen Bilanzierungsvorgaben ermöglichen in vielen Bereichen diverse Wahlrechte, deren Ausübung je nach Situation und Zielsetzung verschieden angewendet werden kann. An dieser Stelle setzen wir mit unserer Beratung an und erörtern mit Ihnen zusammen die möglichen Optionen und Perspektiven.
E-Bilanz und Offenlegungsbilanz
Abschließend erledigen wir für Sie fristgerecht die gesetzlichen Vorgaben zur Veröffentlichung Ihrer Bilanz gegenüber dem Finanzamt und dem Bundesanzeiger.
Bei der Veröffentlichung Ihres handelsbilanziellen Jahresabschlusses achten wir darauf, dass nur die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte korrekt dem Bundesanzeiger übermittelt werden.
Anhang zur handelsrechtlichen Bilanz
Erfahrungsgemäß zeigt eine Vielzahl veröffentlichter Bilanzen, dass nichtssagende Standardfloskeln ohne Aussagekraft vor allem in Finanzierungs- sowie Veräußerungsgesprächen zu Problemen führen können. Insbesondere ist es Banken sowie potenziellen Käufern nicht möglich, sich ein Bild Ihrer Vermögenslage zu verschaffen.
Hier setzt unser Beratungsansatz an. In gemeinsamer Abstimmung erstellen wir einen aussagekräftigen Anhang, der ein entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens widerspiegelt.
Unsere Tätigkeiten für Sie im Überblick
- Erstellung von Jahresabschlüssen nach dem HGB für alle Rechtsformen
- Fristgerechte Offenlegung bzw. Hinterlegung Ihres Jahresabschlusses im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang
- Erstellung eines aussagekräftigen Anhangs
- Überwachung der Größenklasse, insbesondere um Prüfungspflichten frühzeitig zu erkennen
- Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen nach §4 Abs. 3 EStG
- Erstellung von Steuerbilanzen aller Art
- Erstellung von E-Bilanzen
- Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen von Gesellschaftern
- Erstellung sonstiger Bilanzen (z.B. Auseinandersetzungsbilanzen, Liquidationseröffnungsbilanzen)
- Beratung hinsichtlich Ausübung Bilanzierungswahlrechte bzw. Gestaltungsalternativen