Beratung bei Erbschaft und Schenkung

Frühzeitige Vermögensübertragung statt Erbschaft spart Steuern

Wenn es darum geht, das vorhandene Vermögen an die nächste Generation zu übertragen, gibt es eine Vielzahl von Fragen, die bedacht werden müssen. Übersteigt das private Vermögen die schenkungsteuerlichen Freibeträge, kann durch geschickte vorzeitige Vermögensübertragung zu Lebzeiten die Belastung mit Schenkungsteuer oft vermieden oder zumindest deutlich gesenkt werden. Die Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre. Des Weiteren gibt es diverse Verschonungsregelungen und Steuerbefreiungen für bestimmte Vermögensarten. Dabei bietet sich weiterer großer Gestaltungsspielraum, unter anderem durch den Vorbehalt von Nießbrauchs- und Wohnrechten oder die Anordnung von Vor- und Nacherbschaften. Wir beraten Sie gerne bei der optimalen Gestaltung.

Ist ein Verkauf eventuell lohnenswerter?

Ebenfalls sinnvoll bei der frühzeitigen Vermögensübertragung ist die Fragestellung, ob steuerlich ein Verkauf im Vergleich zur Erbschaft bzw. lebzeitigen Schenkung günstiger ist. Vor allem im Immobilienbereich besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, nach Ablauf von 10 Jahren steuerfrei zu veräußern und somit beim potenziellen Nachfolger neues Abschreibungsvolumen zu generieren. Dieser Verkauf kann bspw. innerhalb der Familie gegen ein Darlehen veräußert und somit ohne Vorhaltung liquider Mittel erzielt werden. Nach Einhaltung einer gewissen Schonfrist ist ein späterer Erlass unter Einhaltung der Freibeträge möglich.

Sie planen Vermögen zu übertragen? Gerne beraten wir Sie für die optimale Gestaltung.

Unsere Tätigkeiten für Sie im Überblick

  • Optimierung der Vermögensübertragung zu Lebzeiten in steuerlicher Hinsicht
  • Beratung zum Vergleich zwischen Schenkung/Erbschaft und Verkauf von Vermögen
  • Steuerliche Bewertung des vorhandenen Vermögens
  • Steuererklärungen für Schenkungen und Erbschaften
  • Laufende steuerliche Deklaration für Erbengemeinschaften